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LEGAL NOTICE

Impressum 

Angaben gem. § 5 TMG: Oliver Jopke Prinzregentenstraße 73 10715 Berlin Kontaktaufnahme: contact@oliverjopke.de

Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 316149242 

Haftungsausschluss – Disclaimer

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Urheberrecht

Die auf unserer Webseite veröffentlichen Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Sicht des Urhebers außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers i.S.d. Urhebergesetzes. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten und nicht kommerziellen Gebrauch erlaubt. Sind die Inhalte auf unserer Webseite nicht von uns erstellt wurden, sind die Urheberrechte Dritter zu beachten. Die Inhalte Dritter werden als solche kenntlich gemacht. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte unverzüglich entfernen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - STUDIO O

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der STUDIO O, Inhaber Oliver Jopke, Kurfürstenstraße 31.32, 10785 Berlin, und dem Geschäftspartner (im Folgenden „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer im Zeitpunkt der Begründung der Zusammenarbeit gültigen Fassung. Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Rücktritt oder Kündigung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 INHALT DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG, VERTRAGSSCHLUSS

(1) Der Kunde hat uns mit der Leistungserbringung in Bezug auf die Bewerbung, das Marketing und die Verkaufsförderung für u.a. eine Marke, ein Unternehmenskennzeichen, ein Produkt bzw. eine Dienstleistung (nachfolgend auch „Kampagne“) beauftragt.

(2) Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie aller hiermit im Zusammenhang stehender und im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarter verkaufsfördernder Maßnahmen unter Einbindung von Dritten (insbesondere Influencer). In der Wahl und der Implementierung werbe- und verkaufsfördernder Strategien und Maßnahmen sind wir grundsätzlich frei, es sei denn, der Kunde macht schriftlich (Textform ausreichend) ausdrückliche gestalterische und konzeptionelle Vorgaben. Der konkrete Gegenstand der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus unseren Angeboten, deren Anlagen (insb. Leistungsbeschreibungen).

(3) An unsere Angebote sind wir eine Woche gebunden. Ein Vertrag kommt erst nach Gegenzeichnung unseres schriftlichen Angebotes zustande. Erfolgt unsere Leistungserbringung im Einvernehmen mit dem Kunden, bevor uns das von ihm gegengezeichnete Angebot zugeht, so kommt der Vertrag mit dem Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

(4) Wir werden die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird für das Gelingen einer erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit uns alle für die Leistungen benötigten Auskünfte erteilen sowie Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen.

(5) Wir sind berechtigt, Leistungen und/oder Teilleistungen in einer Kampagne durch Nachunternehmer (insbesondere durch die Beauftragung von Dritten oder mit uns verbundenen Unternehmen) erbringen zu lassen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich (Textform ausreichend) der Leistungserbringung durch die von uns ausgewählten Nachunternehmern unter Angabe von Gründen widerspricht. Im Falle des Widerspruchs bleiben wir zur Leistungserbringung verpflichtet, sind jedoch berechtigt, die Geschäftsbeziehung zum Kunden gemäß § 11 Abs. 2 oder Abs. 3 dieser AGB zu kündigen.

§ 3 LEISTUNGEN DES KUNDEN

Der Kunden wird uns bei der Leistungserbringung durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Kunde wird uns insbesondere alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Informationen und Vorlagen rechtzeitig, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, zur Herausgabe dieser Unterlagen, Daten und Informationen berechtigt zu sein.

§ 4 VERGÜTUNG

(1) Wir erhalten für die Erbringung der im Angebot Leistungen eine Vergütung in der im Angebot festgelegten Höhe.

(2) Sofern im Angebot nicht bereits ausdrücklich erwähnt, verstehen sich sämtliche Leistungen hinsichtlich Vergütung, Auslagen und Reisekosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt.

(3) Zahlungen sind jeweils innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig.

(4) Wir sind jederzeit berechtigt, Teilzahlungen für jeweils in sich abgeschlossene Teile einer Kampagne vom Kunden zu fordern.

(5) In umfangreichen Kampagnen von längerer Dauer (länger als 3 Monate seit Annahme des Angebots) sind wir berechtigt, Teilzahlungen unabhängig von der Erledigung in sich abgeschlossener Teile der Kampagne vom Kunden zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweils abgerechneten Leistungen sich für den Kunden nachvollziehbar aus der jeweiligen Rechnung ergeben.

(6) Eine weitere, nicht im Angebot definierte Vergütung für sonstige Tätigkeiten von uns ist vom Kunden nur zu zahlen, wenn diese mit dem Kunden schriftlich (Textform ausreichend) vereinbart worden ist.

(7) Wir haben Anspruch auf Ersatz unserer erforderlichen und abgerechneten sowie nachgewiesenen Aufwendungen, die uns bei Erbringung der Leistung entstehen.

 § 5 MARKENNUTZUNG

Wir sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden außerhalb der schriftlich erteilten Einzelaufträge in irgendeiner Form zu verwenden.

§ 6 EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN

(1) Wir räumen dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfülle wir die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(2) Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei uns.

(3) Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(4) Wir bleiben in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen der Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 7 HAFTUNG

(2) Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.

(2) Wir haften für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung unserer Verpflichtung entstehen. Eine Schadensersatzpflicht für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde uns die beanstandeten Mängel mindestens in Textform mitgeteilt und wir die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben haben. Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Werbeleistung.

(3) Für alle weiteren Schäden, die dem Kunden durch unser schuldhaftes Verhalten entstehen, haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt und bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vorgenannte Einschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auch dann nicht, wenn eine Einschränkung der Haftung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen würde.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird – soweit zulässig -ausgeschlossen.

(5) Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag beruhen, insbesondere aus Verstößen gegen das Urheber-, Marken-, Kennzeichen oder Persönlichkeitsrecht.

(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 8 VERTRAULICHKEIT

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ausgetauschten Geschäftsunterlagen mit Bezug zu den Geschäftsvorgängen, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, streng vertraulich zu behandeln.

(2) Die Parteien verpflichten sich, die Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Geschäftsunterlagen an ihre Mitarbeiter sowie an Ditte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, weiterzugeben.

(3) Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehungen der Parteien sowie für zwei (2) Jahre darüber hinaus.

§ 9 AUFBEWAHRUNG

(1) Wir werden alle uns vom Kunden für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente, Daten, Dateien etc. während der Dauer der Geschäftsbeziehungen sowie für mindestens zwei (2) Jahre darüber hinaus aufbewahren bzw. speichern.

(2) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe dieser Unterlagen zu verlangen bzw. die Löschung von Daten und Dateien zu fordern.

§ 10 DATENSCHUTZHINWEISE

Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung, zur Erfüllung der hieraus für uns resultierenden Verpflichtungen sowie aus berechtigtem Interesse verarbeiteten wir personenbezogene Daten („pbD“) des Kunden und dessen Mitarbeiter. Mit den in diesem § 10 genannten Datenschutzhinweisen erfüllen wir unsere Pflichten aus Art. 13 DSGVO.

Die pbD des Kunden, die wir verarbeiten, sind insbesondere etwa der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, berufsbezogene Informationen der Ansprechperson des Kunden, pbD im Zusammenhang mit anderen personenbezogenen Merkmalen zur Ermittlung der geeigneten Kampagnenstrategie/Kooperationspartner sowie ggf. weitere pbD des Kunden, soweit sie auf eine natürliche Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO bezogen sind. Die Zwecke, zu denen wird die pbD des Kunden verarbeitet, werden im Folgenden erläutert.

Zur optimalen Durchführung der Kampagne, zur Erfüllung sowie zur ordnungsgemäßen Abwicklung unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag erheben, speichern und verarbeiten wir pbD des Kunden. Hiervon umfasst sind etwa Verarbeitungsschritte der internen Speicherung von pbD, der internen Weitergabe von pbD an den für den Kunden zuständigen Mitarbeiter bei uns oder der Aufnahme und Abwicklung der Kommunikation mit dem Influencer. Ferner sind im Zuge der Leistungserbringung die Weitergabe der Daten an mit der Vertragserfüllung beauftragte Dritte, Subunternehmen, im erforderlichen Rahmen umfasst. Darunter fällt auch der zweckgerichtete Gebrauch der pbD des Kunden zum Zwecke der Kommunikation und Verhandlung mit Dritten und Influencern im Sinne der Kampagne/Leistungserbringung. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitungsschritte ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sämtliche zu den genannten Zwecken erfolgende Verarbeitungsschritte sind zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags notwendig.

Aus Gründen der erfolgreichen Zusammenführung des Kunden mit potentiellen Influencern sowie zur entsprechenden Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Kampagnen übermitteln wir pbD an Influencer. Der Kunde kann selbst mit dem Influencer in Kontakt treten, oder dies über uns tun. Rechtsgrundlage dieses Verarbeitungsschrittes ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sämtliche zu den genannten Zwecken erfolgende Verarbeitungsschritte sind zur Erfüllung des vorliegenden Vertrages notwendig.

Die pbD des Kunden und seiner Mitarbeiter werden zur Erfüllung der genannten Zwecke grundsätzlich für die Dauer dieses Vertrags gespeichert sowie für einen angemessenen Zeitraum hierüber hinaus. Dieser Zeitraum bestimmt sich u.a. danach, ob ggf. noch nachvertragliche Ansprüche geltend gemacht werden müssen, spezifische Anforderungen und Anfragen, resultierend aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden, dem Influencer und uns, bedient werden müssen bzw. auch danach, ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Der Kunde kann uns gegenüber die in Art. 15 ff. DSGVO genannten Betroffenenrechte, also insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO) von pbD sowie ggf. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) geltend machen. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht nach Art. 77 DSGVO, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung von pbD durch Social Match gegen die DSGVO verstößt.

§ 11 LAUFZEIT & KÜNDIGUNG

(1) Die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden richtet sich nach der Dauer bzw. der Laufzeit der hierunter durchzuführenden Kampagne, soweit im jeweiligen Vertrag keine bestimmte Dauer vereinbart ist. Nach Abschluss der Kampagne und vollständiger Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistungspflichten bzw. nach Ablauf der im Vertrag bestimmten Dauer, endet die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.

(2) Während der Dauer der Geschäftsbeziehung kann dieser von uns unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der vorzeitigen Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen sind ordnungsgemäß abzurechnen und zu vergüten.

(3) Beide Parteien haben das Recht, die Geschäftsbeziehung jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu beenden (zu kündigen).

(4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch uns sind wir berechtigt, das vereinbarte Honorar für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vom Kunden (ggf. anteilig) zu verlangen. Sollte die außerordentliche Kündigung auf einem Fehlverhalten oder einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden beruhen, sind wir darüber hinaus berechtigt, die Schäden und die Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die wir dadurch erleiden, dass wir auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehungen vertraut haben. 

§ 12 HÖHERE GEWALT

(1) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. 

(2) Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter§ 12 Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Pandemie (z.B. COVID-19-Pandemie), Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden. 

(3) Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 3Monate überschreitet.

§ 13 SONSTIGES

(1) Keine Partei ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei, die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung gesamt oder einzeln an Dritte abzutreten bzw. auf Dritte zu übertragen.

(2) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen mit dem Kunden, insbesondere für die Regelungen dieser AGB und des Angebots, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl Berliln oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien in diesem Punkt am nächsten kommt.

5) Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB, gelten ausschließlich die Bestimmungen der deutschen Version dieser AGB.